Die menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen muss aufhören!

Pressemitteilung des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International

26.3.2021

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart – bekannt gemacht durch die PM des Verwaltungsgerichts vom 17.3.21 – in der Klage Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg

Die Verhandlung wurde von bundesweiten Protesten gegen die aktuelle Flüchtlingspolitik begleitet – nicht nur gegen die wieder aufgenommenen, teilweise völlig unverständlichen und inhumanen Abschiebungen der letzten Zeit, sondern auch gegen die Europäische Flüchtlingspolitik, die auf den Ausbau von Abschottung, Abschreckung und Verhinderung von Flucht bis hin zu „Pushbacks“ im Mittelmeer abzielt.

Der Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA Ellwangen) wurde vom Gericht in wichtigen Teilen stattgegeben: Das Urteil stellt fest, dass der Polizeieinsatz, so weit er den Kläger Alassa Mfouapon betraf, rechtswidrig war. Da aber alle Einwohner der Landeserstaufnahmestelle in dieser Nacht ähnlich behandelt wurden, würde sich daraus nach gesundem Menschenverstand ergeben, dass der gesamte Einsatz rechtswidrig war. Den Standpunkt des Rechtsanwaltes und auch anderer Gerichte in Deutschland, dass es sich bei einem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft um eine Wohnung handelt, für die der Schutz des Artikel 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung gilt und daher vor einer Durchsuchung ein Durchsuchungsbefehl nach klaren Kriterien erforderlich ist, hat das Gericht aber abgelehnt. Allerdings wurde die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Dazu wird weiter vor Gericht gestritten werden.

Ob ein Flüchtling u.a. das Recht auf sichere Wohnung hat oder nicht, ist auch Gegenstand eines Eilantrags der Gesellschaft für Freiheitsrechte(GFF) gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sie klagt gemeinsam mit Aktion Bleiberecht Freiburg, Pro Asyl, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und 4 Geflüchtetenen. Sarah Lincon, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GF sagt dazu: „Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchtetenunterkünften. Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“

Die menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen muss aufhören!

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