Verwaltungsgericht Gera: Befangenheitsantrag gegen Richter Amelung wegen AfD-Sympathie

Unter der Überschrift “Verwaltungsgericht Gera: Prozess gegen den Freistaat Thüringen nach Befangenheitsantrag gegen Richter Amelung wegen AfD-Sympathie vertagt” hat die MLPD Thüringen eine aktuelle Information für Presse und Öffentlichkeit herausgegeben. Wir dokumentieren sie auch auf der REBELL Webseite aufgrund der herausragenden Bedeutung.


Am 24. April fand am Verwaltungsgericht Gera der Prozess von Lisa Gärtner (MLPD) und Genja Raboteau gegen den Freistaat Thüringen statt, bei dem es um die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Polizeiinspektion Saalfeld ging. Diese hatte mit faschistoiden Methoden das Rebellische Musikfestival in Südthüringen kriminalisiert ebenso wie eine Protestkundgebung am 17. Mai 2018 in Saalfeld.

Entgegen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verbot die Polizei das Verteilen von Flugblättern und erteilte nach Belieben Platzverweise. Die Rechtswidrigkeit dieses Polizeieinsatzes sollte nun heute am Verwaltungsgericht nachträglich festgestellt werden. Geleitet werden sollte der Prozess jedoch ausgerechnet von Richter Amelung. Über ihn berichtete der MDR bereits 2023 und am 21. April 2024 auch die Taz.

Rechtsanwalt Peter Klusmann lehnte zu Beginn der Verhandlung im Namen der Kläger den Vorsitzenden Richter Amelung wegen Befangenheit ab. Der Richter wollte den Klägern den Antrag ausreden – doch vergebens. Rechtsanwalt Klusmann legte dar: Amelung pflegt nachgewiesenermaßen enge Nähe zu Politikern der AfD, bezeichnete Stephan Brandner bei Facebook als seinen Freund ebenso wie den Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach.

Amelungs Urteile in Asylverfahren sind laut Analysen von MDR und Taz zumeist im Sinne der AfD-Forderung nach “Remigration” entsprechend weit über dem Bundesdurchschnitt zu Ungunsten der Asylbewerber. Nicht mal 1% der Flüchtlinge aus der Elfenbeinküste erhielten bei ihm Asyl. “Und er sollte nun entscheiden, ob es zulässig war, dass in dem Flugblatt das Verhalten der Polizei als faschistoid bezeichnet werden durfte? Das war für uns inakzeptabel. Da geht es ums Prinzip!”, so Lisa Gärtner.

Das Gericht hätte ohne Probleme noch in der Verhandlung über diesen Antrag entscheiden können. Üblicherweise werden Befangenheitsanträge abgelehnt. Nicht so heute in Gera: sichtlich nervös verkündete Richter Amelung nach einer Beratung der fünfköpfigen Kammer, dass der Prozess angesichts des Antrags vertagt und unterbrochen wird. Über den Befangenheitsantrag wird demnächst schriftlich entschieden und der Prozess dann fortgeführt.

1:0 für die Klägerin und den Kläger! Es zeigt die Defensive des Gerichts, dass es sich dazu gezwungen sah.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum die Thüringer Landesregierung es toleriert, dass mehrere Richter am Verwaltungsgericht Gera in führender Position ihre AfD-Nähe derart zur Schau stellen. Eine Partei, die nach Potsdamer Abkommen verboten werden müsste und für die Beseitigung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten steht, darf keine Anhänger an den Gerichten haben! In anderen Fällen, beispielsweise in Sachsen, wurden Richter aus dem Dienst entfernt.

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