Warum Leibesvisitation wie bei Terroristenprozessen?

Pressemitteilung von Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI

Erfreuliche Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart über bedeutenden Prozess – warum aber Leibesvisitation wie bei Terroristenprozessen?

Sehr erfreulich, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart – entgegen sonstiger Gepflogenheiten im Alltagsbetrieb – in einer eigenen Pressemitteilung über den bedeutenden Prozess zur Klage des Kamerunischen Flüchtlings Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg informiert! Sein Vorwurf: Rechtsbrüche beim Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen im Mai 2018 sowie bei seiner Abschiebung im Juni desselben Jahres.

Gleichzeitig informiert das Gericht darüber, welchen Maßnahmen sich die wenigen zugelassenen Besucher unterwerfen müssen: Taschenabgabe und hochnotpeinliche Leibesvisitation vor jedem Betreten des Sitzungssaales, selbst wenn man ihn nur kurz für einen Toilettengang verlässt. Begründung: der Ablauf des Verfahrens dürfe nicht gestört werden. Da der Prozess insbesondere bei Migranten aus Afrika auf Interesse stößt, muss sich das Gericht die Frage gefallen lassen, welche besonders schweren Störungsabsichten es denn bei Besuchern mit schwarzer Haut vermutet und ob sich hinter dieser Vermutung nicht rassistische Motive verbergen?

Freundeskreis Flüchtlingssolidarität – change.org/alassa und change.org/evakuierung
Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Flüchtllingssolidarität”
Foto: Alassa Mfouapon (re.) und sein Anwalt aus dem Verfahren gegen Alice Wiedel (AfD), Frank Stierlin (rf-foto)

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