Kurzarbeit für Azubis? Nicht mit uns!

Millionen Kolleginnen und Kollegen sind aktuell in Kurzarbeit. Für Azubis darf erst nach 6 Wochen der Freistellung Kurzarbeit beantragt werden. Aus gutem Grund. Wie soll man von 60% der Ausbildungsvergütung leben? Allen ernstes fordert der Arbeitgeberverband der Industrie- und Handwerkskammern jetzt aber„die Regelungen zum Kurzarbeitergeld, in der Corona-Krise schnellstmöglich auf Lehrlinge auszuweiten.“ Die passenden Drohung … Kurzarbeit für Azubis? Nicht mit uns! weiterlesen