Published on Juni 3rd, 2015 | by Magazin

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Stop G7: Verbot des Camps aufgehoben

Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot des Protestcamps in Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Die Gemeinde darf allerdings Auflagen erlassen. Zuvor war das Camp mit der vorgeschobenen Begründung „Hochwassergefahr“ verboten worden.

Zum heutigen Entscheid des Verwaltungsgerichts München erklärt der Sprecher des Aktionsbündnisses “Stop G7 Elmau”, Benjamin Ruß:
“Das Verwaltungsgericht München hat uns jetzt mitgeteilt, dass das Totalverbot des geplanten Camps in Garmisch-Partenkirchen aufgehoben ist. Das Aktionsbündnis kann damit die ursprünglich für das Camp vorgesehene Wiese nutzen. Wie jetzt die Nutzung und der Aufbau des Camps vor sich gehen werden, hängt noch von Auflagen ab, die die Gemeinde erlassen kann. Wir haben uns die ganze Zeit verantwortlich verhalten und werden das auch weiterhin tun. Wir hoffen, dass sich nun auch die Gemeinde so verhält. Derzeit klären wir in unseren eigenen Organisationsstrukturen, wie wir den Aufbau angehen. Erste Arbeiten wollen wir schon heute Abend starten – deeskalierend und verantwortlich, wie wir es bisher auch gehalten haben.”

weitere Infos auf der Homepage des Bündnisses: www.stop-g7-elmau.info

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